Nachdem nun auch ein Bauleiter von Team-Massivhaus vor Ort war und eine Höhenfestlegung gemacht, kam das ernüchternde Ergebnis:
„Die Sockelhöhe muss die zulässige Höhe ab dem Bezugspunkt im B-Plan um 50cm überschreiten.“
Warum? Weil …
- … sich das Haus besser in das natürliche Gelände und zur Nachbarbebauung einfügt
- … eine bessere Regenwasserableitung erfolgen kann
- … festgesetzte Firsthöhe wird nicht überschritten
Nun müssen wir einen Befreiungsantrag beim Bauamt stellen. Also bin ich direkt zum Kreisamt um den Fall dort vorzulegen (Bauzeichnungen, Fotos vom Grundstück im Gepäck). Dort teilte man mir mit, dass die Gemeinde damit keine Probleme hat. Allerdings hängt dies von der Entscheidung des Kreisbauamtes ab.
Sollte das Kreisbauamt den Befreiungsantrag ablehnen, dann kommen unverhältnismässig hohe Kosten auf uns zu, da das Haus dann tiefer gesetzt werden muss. Das bedeutet im Einzelnen:
- Extreme Erdarbeiten
- Drainage-Arbeiten um das Haus von oben vor Fließwasser (Regen) zu schützen
- Kosten die bei weitem unser Budget für Erdarbeiten sprengen würden, und eine extreme Härte für uns wären.
Nun haben wir den Befreiungsantrag gestellt und hoffen auf einen positiven Bescheid.
Hier einmal der dicke Stapel (3 Fache Ausfertigung) des Befreiungsantrages (Mehrseitiger Antrag, Erklärungen des Bauzeichners, Ingenieurs, Statiker, Bauzeichnungen etc).