Tag Archiv für erdarbeiten

Nachbarschaftshilfe…

Neben uns steht ja eine hübsche Stadtvilla (wem wunderts, so hat die Stadtvilla fast die gleichen Klinker wie wir). Dort packt die Familie richtig an. So wurde dort bereits vom Papa des Bauherrens der Garten geebnet.

Nun wurden wir von diesem Papa angesprochen, was wir mit unseren „Erdhaufen“ – also „Garten“ machen wollen. Er wollte sich diese Woche eh wieder einen Bagger mieten und hat angeboten, unseren Erdhaufen-Garten einfach mal zu „bearbeiten“.

Dazu sagten wir nicht nein! Als wir gestern zum Haus gefahren sind, staunten wir nicht schlecht:

Unser Garten – eine gerade Fläche, kaum Gefälle und keine Erdhaufen.

Ein ganz großen Dank geht an Familie Murad, besonders an Papa Murad.

Erdhaufen-Garten Garten Garten Garten

Fundament Sohle

Wahnsinn, es geht voran. Vor weniger als einer Woche sah es auf unserem Grundstück wie folgt aus:

IMG_0551

 

Gestern vor der Arbeit bin ich nochmal zum Grundstück und war freudig überrascht. Aber die Bilder sprechen für sich …

Foto 2 Foto 1

Der Bauzeitplan folgt in kürze 🙂

Es hat begonnen

Am 20.02.2014 findet auf unserem Grundstück das Bauanlaufgespräch statt.

Hierfür war es jedoch erforderlich, das Grundstück erstmal auf eine Ebene zu bringen, damit die Position des Hauses genau abgesteckt werden kann.

Am 13.02.2014 wurde ich von Herrn Jürgensen, Chef des Unternehmens welche die Erdarbeiten ausführen wird, mittags zur Besichtigung unseres Grundstückes abgeholt.

Was wir sahen stimmte uns nicht gerade freudig: Die Bauarbeiter vom Nachbargrundstück haben Ihre  Baumaterialien und Müll auf unserem Grundstück abgeladen.

Grundstück IMG_0544

Das ist nun kein wirkliches Problem.
Heute waren wir vor Ort, um uns unser Grundstück erneut anzuschauen.

Die Bilder sprechen für sich 🙂

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Und so sieht unser Lageplan aus:

lageplan

Bauantrag – Befreiungsantrag – ABGELEHNT!

Neverending Story

 

Leider erhielten wir letztes Wochenende nicht so erfreuliche Post vom Kreisbauamt Plön.

Unser Befreiungsantrag wurde abgelehnt :(.

Hier die Begründung:

Das geplante Vorhaben widerspricht hinsichtlich der Höhe des Erdgeschossfußbodens den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine geplante Fußbodenhöhe von 44,00 ü.NN ist unzulässig.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der maximalen Höhe des Ergeschossfertigfußbodens kann schon alleine deshalb nicht gewährt werden, weil im vorliegenden Fall mit der geplanten Abweichung die Grundzüge der Planung berührt werden. Durch die Begrenzung der Höhe des Erdgeschosses und somit auch der Gebäudehöhe wird eine weitest gehende Anpassung an die Höhenentwicklung des vorhandenen Neubaugebietes erreicht und eine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke durch überfließendes Niederschlagswasser bei Starkregen verringert.“

Mehrere Telefonate mit dem Kreisbauamt und auch der Gemeinde brachten hier keine Übereinkunft. Es müsse hierzu der Bebauungsplan geändert werden. Diese nicht unerheblichen Kosten müssten von uns getragen werden, zumal diese Prozedur sich mindestens ein halbes Jahr hinziehen kann.

Was nun? Alles vorbei?

Nein – wir haben schon mit der Firma für die Erdarbeiten in Verbindung gesetzt.

Da das Haus nun doch tiefer gesetzt werden und dann auch für Drainagen gesorgt werden muss, müssen wir im Vorfeld nun eine Neuberechnung / Aufwandskalkulation bekommen. Dann müssen wir in den sauren Apfel beißen und diese ungeplanten Mehrkosten in Kauf nehmen.

Also heißt es nun erneut abwarten, was auf uns zukommt …