Tag Archiv für Grundstück

Es hat begonnen

Am 20.02.2014 findet auf unserem Grundstück das Bauanlaufgespräch statt.

Hierfür war es jedoch erforderlich, das Grundstück erstmal auf eine Ebene zu bringen, damit die Position des Hauses genau abgesteckt werden kann.

Am 13.02.2014 wurde ich von Herrn Jürgensen, Chef des Unternehmens welche die Erdarbeiten ausführen wird, mittags zur Besichtigung unseres Grundstückes abgeholt.

Was wir sahen stimmte uns nicht gerade freudig: Die Bauarbeiter vom Nachbargrundstück haben Ihre  Baumaterialien und Müll auf unserem Grundstück abgeladen.

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Das ist nun kein wirkliches Problem.
Heute waren wir vor Ort, um uns unser Grundstück erneut anzuschauen.

Die Bilder sprechen für sich 🙂

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Und so sieht unser Lageplan aus:

lageplan

Bauantrag – Befreiungsantrag – Versuch 2

Heute haben wir unsere Umplanung des Hauses an die zuständige Gemeinde – zwecks Weiterleitung an das Kreisbauamt – abgegeben

Unser Haus wird nun 50cm tiefer gebaut. Die vorläufige Kostenkalkulation ist – zu unserer Überraschung – nicht so teuer als erwartet und liegt sogar noch unter dem eingeplanten Budget.

Bleibt also abzuwarten, ob diesmal der Bauantrag genehmigt wird. Immerhin liegen wir nun im Rahmen des Bebauungsplanes, und die OKFF (Oberkante Fertigfußboden) Höhe überschreitet nicht die zulässigen Höhen.

Eintragung ins Grundbuch – Eigentümer

Heute erreichte uns endlich Post vom Amtsgericht Plön. Es war, neben einer Kostenrechnung, auch nun endlich der finale Grundbucheintrag für meine Frau und mich enthalten.

Somit sind wir nun offiziell durch das Gericht eingetragen, Grundstückseigentümer 🙂

Ein kleiner Schritt nach vorne – warten wir nun ab wie es mit dem Bauantrag weitergeht …

Bauantrag – Befreiungsantrag – ABGELEHNT!

Neverending Story

 

Leider erhielten wir letztes Wochenende nicht so erfreuliche Post vom Kreisbauamt Plön.

Unser Befreiungsantrag wurde abgelehnt :(.

Hier die Begründung:

Das geplante Vorhaben widerspricht hinsichtlich der Höhe des Erdgeschossfußbodens den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine geplante Fußbodenhöhe von 44,00 ü.NN ist unzulässig.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der maximalen Höhe des Ergeschossfertigfußbodens kann schon alleine deshalb nicht gewährt werden, weil im vorliegenden Fall mit der geplanten Abweichung die Grundzüge der Planung berührt werden. Durch die Begrenzung der Höhe des Erdgeschosses und somit auch der Gebäudehöhe wird eine weitest gehende Anpassung an die Höhenentwicklung des vorhandenen Neubaugebietes erreicht und eine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke durch überfließendes Niederschlagswasser bei Starkregen verringert.“

Mehrere Telefonate mit dem Kreisbauamt und auch der Gemeinde brachten hier keine Übereinkunft. Es müsse hierzu der Bebauungsplan geändert werden. Diese nicht unerheblichen Kosten müssten von uns getragen werden, zumal diese Prozedur sich mindestens ein halbes Jahr hinziehen kann.

Was nun? Alles vorbei?

Nein – wir haben schon mit der Firma für die Erdarbeiten in Verbindung gesetzt.

Da das Haus nun doch tiefer gesetzt werden und dann auch für Drainagen gesorgt werden muss, müssen wir im Vorfeld nun eine Neuberechnung / Aufwandskalkulation bekommen. Dann müssen wir in den sauren Apfel beißen und diese ungeplanten Mehrkosten in Kauf nehmen.

Also heißt es nun erneut abwarten, was auf uns zukommt …

Bauantrag – jetzt wird es kompliziert

Nachdem nun auch ein Bauleiter von Team-Massivhaus vor Ort war und eine Höhenfestlegung gemacht, kam das ernüchternde Ergebnis:

„Die Sockelhöhe muss die zulässige Höhe ab dem Bezugspunkt im B-Plan um 50cm überschreiten.“

Warum? Weil …

  • … sich das Haus besser in das natürliche Gelände und zur Nachbarbebauung einfügt
  • … eine bessere Regenwasserableitung erfolgen kann
  • … festgesetzte Firsthöhe wird nicht überschritten

Nun müssen wir einen Befreiungsantrag beim Bauamt stellen. Also bin ich direkt zum Kreisamt um den Fall dort vorzulegen (Bauzeichnungen, Fotos vom Grundstück im Gepäck). Dort teilte man mir mit, dass die Gemeinde damit keine Probleme hat. Allerdings hängt dies von der Entscheidung des Kreisbauamtes ab.

Sollte das Kreisbauamt den Befreiungsantrag ablehnen, dann kommen unverhältnismässig hohe Kosten auf uns zu, da das Haus dann tiefer gesetzt werden muss. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Extreme Erdarbeiten
  • Drainage-Arbeiten um das Haus von oben vor Fließwasser (Regen) zu schützen
  • Kosten die bei weitem unser Budget für Erdarbeiten sprengen würden, und eine extreme Härte für uns wären.

Nun haben wir den Befreiungsantrag gestellt und hoffen auf einen positiven Bescheid.

Hier einmal der dicke Stapel (3 Fache Ausfertigung) des Befreiungsantrages (Mehrseitiger Antrag, Erklärungen des Bauzeichners, Ingenieurs, Statiker, Bauzeichnungen etc).
befreiungsantrag

Baugrundgutachten

Endlich haben wir das Baugrundgutachten erhalten. Ganze 16 DIN A4-Seiten umfasst dieses Gutachten.

Das Ergebnis lautet wie folgt:

Das Gebäude kann auf Streifen- und Einzelfundamenten oder einer biegesteifen Stahlbetonplatte flachgegründet werden. Es wird empfohlen, die unterhalb der geplanten Gründungssohle anstehenden Mutterböden auszuräumen und durch Kiessand zu ersetzen.

Ready for build? Leider noch nicht …
Leider verzögert sich die Bauantragsstellung, da aufgrund der Hanglage allein auf Basis des Baugrundgutachtens keine Höhenfestlegung getroffen werden konnte. Ein Bauleiter der Firma Team Massivhaus muss sich erst vor Ort die Gegebenheiten anschauen und eine Höhenfestlegung treffen 🙁

Details siehe hier:

Baugrundgutachten

 

Grundstückserwerbsteuer

Am 20.08.2013 hatten wir ja beim Notar den Grundstückskauf durchgeführt und entsprechend zum angegebenen Termin bezahlt.

Endlich haben wir heute vom Finanzamt zwei Briefe mit der Aufforderung zur Zahlung der Grundstückserwerbsteuer erhalten.

Zwei Briefe, da das Grundstück zu Hälfte meiner Frau und mir gehören.

Bodenbohrungen

Letzte Woche Donnerstag wurde nun auf unserem Grundstück Bohrungen vorgenommen, nachdem die finale Position des Hauses feststeht.

Zum besagten Termin wollte ich gerne anwesend sein, jedoch verhinderte ein Hexenschuß meine Planung 🙁

Das Bodengutachten steht noch aus.

Wir warten gespannt auf das Ergebnis.

3,2,1…

Meins Unser!

Heute kam mit der Post ein Brief vom Amtsgericht Plön.

Eintragungsbekanntmachung in das Grundbuch.

Es ist die Auflassungsvormerkung in das Grundbuch, und das wird somit zur Hälfte auf meine Frau und mich eingetragen 🙂

Bald geht es los …

Die erste Hürde ist geschafft: der Grundstückskauf.

Heute wurde beim Notar zusammen mit dem Grundstückseigentümer der Kaufvertrag unterzeichnet. Die beglaubigte Abschrift erhalten wir in den nächsten Tagen.

Die Freude wächst …