Archiv für Dezember 2013

Bauantrag – Befreiungsantrag – Gebührenbescheid

Sollte es wirklich alles nun klappen? Heute erhielten wir mit der Post einen Gebührenbescheid für das Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Landesbauordnung.

Es klingt fast so, als ob unser Bauantrag nun somit genehmigt wird. Den mit diesem Bescheid erhielten wir weitere Formulare, die dann der Bauleiter auszufüllen hat.

Hurra! Wir freuen uns so sehr …

Bauantrag – Befreiungsantrag – Versuch 2

Heute haben wir unsere Umplanung des Hauses an die zuständige Gemeinde – zwecks Weiterleitung an das Kreisbauamt – abgegeben

Unser Haus wird nun 50cm tiefer gebaut. Die vorläufige Kostenkalkulation ist – zu unserer Überraschung – nicht so teuer als erwartet und liegt sogar noch unter dem eingeplanten Budget.

Bleibt also abzuwarten, ob diesmal der Bauantrag genehmigt wird. Immerhin liegen wir nun im Rahmen des Bebauungsplanes, und die OKFF (Oberkante Fertigfußboden) Höhe überschreitet nicht die zulässigen Höhen.

Eintragung ins Grundbuch – Eigentümer

Heute erreichte uns endlich Post vom Amtsgericht Plön. Es war, neben einer Kostenrechnung, auch nun endlich der finale Grundbucheintrag für meine Frau und mich enthalten.

Somit sind wir nun offiziell durch das Gericht eingetragen, Grundstückseigentümer 🙂

Ein kleiner Schritt nach vorne – warten wir nun ab wie es mit dem Bauantrag weitergeht …

Bauantrag – Befreiungsantrag – ABGELEHNT!

Neverending Story

 

Leider erhielten wir letztes Wochenende nicht so erfreuliche Post vom Kreisbauamt Plön.

Unser Befreiungsantrag wurde abgelehnt :(.

Hier die Begründung:

Das geplante Vorhaben widerspricht hinsichtlich der Höhe des Erdgeschossfußbodens den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine geplante Fußbodenhöhe von 44,00 ü.NN ist unzulässig.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der maximalen Höhe des Ergeschossfertigfußbodens kann schon alleine deshalb nicht gewährt werden, weil im vorliegenden Fall mit der geplanten Abweichung die Grundzüge der Planung berührt werden. Durch die Begrenzung der Höhe des Erdgeschosses und somit auch der Gebäudehöhe wird eine weitest gehende Anpassung an die Höhenentwicklung des vorhandenen Neubaugebietes erreicht und eine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke durch überfließendes Niederschlagswasser bei Starkregen verringert.“

Mehrere Telefonate mit dem Kreisbauamt und auch der Gemeinde brachten hier keine Übereinkunft. Es müsse hierzu der Bebauungsplan geändert werden. Diese nicht unerheblichen Kosten müssten von uns getragen werden, zumal diese Prozedur sich mindestens ein halbes Jahr hinziehen kann.

Was nun? Alles vorbei?

Nein – wir haben schon mit der Firma für die Erdarbeiten in Verbindung gesetzt.

Da das Haus nun doch tiefer gesetzt werden und dann auch für Drainagen gesorgt werden muss, müssen wir im Vorfeld nun eine Neuberechnung / Aufwandskalkulation bekommen. Dann müssen wir in den sauren Apfel beißen und diese ungeplanten Mehrkosten in Kauf nehmen.

Also heißt es nun erneut abwarten, was auf uns zukommt …