Neverending Story
Leider erhielten wir letztes Wochenende nicht so erfreuliche Post vom Kreisbauamt Plön.
Unser Befreiungsantrag wurde abgelehnt :(.
Hier die Begründung:
„Das geplante Vorhaben widerspricht hinsichtlich der Höhe des Erdgeschossfußbodens den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine geplante Fußbodenhöhe von 44,00 ü.NN ist unzulässig.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der maximalen Höhe des Ergeschossfertigfußbodens kann schon alleine deshalb nicht gewährt werden, weil im vorliegenden Fall mit der geplanten Abweichung die Grundzüge der Planung berührt werden. Durch die Begrenzung der Höhe des Erdgeschosses und somit auch der Gebäudehöhe wird eine weitest gehende Anpassung an die Höhenentwicklung des vorhandenen Neubaugebietes erreicht und eine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke durch überfließendes Niederschlagswasser bei Starkregen verringert.“
Mehrere Telefonate mit dem Kreisbauamt und auch der Gemeinde brachten hier keine Übereinkunft. Es müsse hierzu der Bebauungsplan geändert werden. Diese nicht unerheblichen Kosten müssten von uns getragen werden, zumal diese Prozedur sich mindestens ein halbes Jahr hinziehen kann.
Was nun? Alles vorbei?
Nein – wir haben schon mit der Firma für die Erdarbeiten in Verbindung gesetzt.
Da das Haus nun doch tiefer gesetzt werden und dann auch für Drainagen gesorgt werden muss, müssen wir im Vorfeld nun eine Neuberechnung / Aufwandskalkulation bekommen. Dann müssen wir in den sauren Apfel beißen und diese ungeplanten Mehrkosten in Kauf nehmen.
Also heißt es nun erneut abwarten, was auf uns zukommt …
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