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Bauantrag – Befreiungsantrag – ABGELEHNT!

Neverending Story

 

Leider erhielten wir letztes Wochenende nicht so erfreuliche Post vom Kreisbauamt Plön.

Unser Befreiungsantrag wurde abgelehnt :(.

Hier die Begründung:

Das geplante Vorhaben widerspricht hinsichtlich der Höhe des Erdgeschossfußbodens den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine geplante Fußbodenhöhe von 44,00 ü.NN ist unzulässig.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der maximalen Höhe des Ergeschossfertigfußbodens kann schon alleine deshalb nicht gewährt werden, weil im vorliegenden Fall mit der geplanten Abweichung die Grundzüge der Planung berührt werden. Durch die Begrenzung der Höhe des Erdgeschosses und somit auch der Gebäudehöhe wird eine weitest gehende Anpassung an die Höhenentwicklung des vorhandenen Neubaugebietes erreicht und eine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke durch überfließendes Niederschlagswasser bei Starkregen verringert.“

Mehrere Telefonate mit dem Kreisbauamt und auch der Gemeinde brachten hier keine Übereinkunft. Es müsse hierzu der Bebauungsplan geändert werden. Diese nicht unerheblichen Kosten müssten von uns getragen werden, zumal diese Prozedur sich mindestens ein halbes Jahr hinziehen kann.

Was nun? Alles vorbei?

Nein – wir haben schon mit der Firma für die Erdarbeiten in Verbindung gesetzt.

Da das Haus nun doch tiefer gesetzt werden und dann auch für Drainagen gesorgt werden muss, müssen wir im Vorfeld nun eine Neuberechnung / Aufwandskalkulation bekommen. Dann müssen wir in den sauren Apfel beißen und diese ungeplanten Mehrkosten in Kauf nehmen.

Also heißt es nun erneut abwarten, was auf uns zukommt …

Bauantrag – jetzt wird es kompliziert

Nachdem nun auch ein Bauleiter von Team-Massivhaus vor Ort war und eine Höhenfestlegung gemacht, kam das ernüchternde Ergebnis:

„Die Sockelhöhe muss die zulässige Höhe ab dem Bezugspunkt im B-Plan um 50cm überschreiten.“

Warum? Weil …

  • … sich das Haus besser in das natürliche Gelände und zur Nachbarbebauung einfügt
  • … eine bessere Regenwasserableitung erfolgen kann
  • … festgesetzte Firsthöhe wird nicht überschritten

Nun müssen wir einen Befreiungsantrag beim Bauamt stellen. Also bin ich direkt zum Kreisamt um den Fall dort vorzulegen (Bauzeichnungen, Fotos vom Grundstück im Gepäck). Dort teilte man mir mit, dass die Gemeinde damit keine Probleme hat. Allerdings hängt dies von der Entscheidung des Kreisbauamtes ab.

Sollte das Kreisbauamt den Befreiungsantrag ablehnen, dann kommen unverhältnismässig hohe Kosten auf uns zu, da das Haus dann tiefer gesetzt werden muss. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Extreme Erdarbeiten
  • Drainage-Arbeiten um das Haus von oben vor Fließwasser (Regen) zu schützen
  • Kosten die bei weitem unser Budget für Erdarbeiten sprengen würden, und eine extreme Härte für uns wären.

Nun haben wir den Befreiungsantrag gestellt und hoffen auf einen positiven Bescheid.

Hier einmal der dicke Stapel (3 Fache Ausfertigung) des Befreiungsantrages (Mehrseitiger Antrag, Erklärungen des Bauzeichners, Ingenieurs, Statiker, Bauzeichnungen etc).
befreiungsantrag

Baugrundgutachten

Endlich haben wir das Baugrundgutachten erhalten. Ganze 16 DIN A4-Seiten umfasst dieses Gutachten.

Das Ergebnis lautet wie folgt:

Das Gebäude kann auf Streifen- und Einzelfundamenten oder einer biegesteifen Stahlbetonplatte flachgegründet werden. Es wird empfohlen, die unterhalb der geplanten Gründungssohle anstehenden Mutterböden auszuräumen und durch Kiessand zu ersetzen.

Ready for build? Leider noch nicht …
Leider verzögert sich die Bauantragsstellung, da aufgrund der Hanglage allein auf Basis des Baugrundgutachtens keine Höhenfestlegung getroffen werden konnte. Ein Bauleiter der Firma Team Massivhaus muss sich erst vor Ort die Gegebenheiten anschauen und eine Höhenfestlegung treffen 🙁

Details siehe hier:

Baugrundgutachten

 

Grundstückserwerbsteuer

Am 20.08.2013 hatten wir ja beim Notar den Grundstückskauf durchgeführt und entsprechend zum angegebenen Termin bezahlt.

Endlich haben wir heute vom Finanzamt zwei Briefe mit der Aufforderung zur Zahlung der Grundstückserwerbsteuer erhalten.

Zwei Briefe, da das Grundstück zu Hälfte meiner Frau und mir gehören.

Bodenbohrungen

Letzte Woche Donnerstag wurde nun auf unserem Grundstück Bohrungen vorgenommen, nachdem die finale Position des Hauses feststeht.

Zum besagten Termin wollte ich gerne anwesend sein, jedoch verhinderte ein Hexenschuß meine Planung 🙁

Das Bodengutachten steht noch aus.

Wir warten gespannt auf das Ergebnis.

Unsere Traumküche

Der heutige Stand ganz im Zeichen der Küchenplanung. So sind wir dann nach Raisdorf-Schwentinental gefahren, da dort das Unternehmen „Förde Küchen“ ansässig ist.

Kaum angekommen, haben wir auch schon zwei Küchen in die engere Wahl gefasst.

Ein netter Verkaufsberater kam uns auch schon entgegen und stellte sich erstmal vor.

Wir erzählten von unserem Hausbau und das wir gerne eine Küche gern hätten, die wieß-lackierte Fronten und dennoch nicht nach „Standart“ aussehen sollte.

Unser Budget hierfür haben wir auf 6.000 Euro beziffert.

Leider würden unsere ausgesuchten Küchen, wie ausgestellt, fast doppelt so teuer sein, aber man versprach uns, auch für unser Budget eine schicke Küche, nach unseren Wünschen, zusammen zu stellen.

Die Auswahl, Planung dauerte gute drei Stunden. Immer wieder zeigte uns unser Berater in der Ausstellung geduldig die Geräte, Farben, Griffe etc.

Nachdem wir am Computer bereits unsere Küche virtuell begehen konnten, kam es zum Finale: Die Kalkulation!

Die erste Summe haute uns vom Hocker: 9.800 Euro!

Mein erster Gedanke: Äh, aber wir sagten doch 6.000 Euro Bu… Bevor ich zu Ende denken konnte, schrieb unser Berater bereits weiter: -1.000 Euro Sonderaktion, – 1.000 Euro Geschirrspüler-Aktion. 7.800 Euro. Gut, damit können wir leben (unser Puffer vom Eigenkapital wird das auffangen). Dennoch handelten wir auf 7.500 Euro runter.

Nun ein paar Daten zur Küche:

  • L-Form
  • Weiß-Glänzend (hochwertige Folientechnik)
  • Marke Impulse IP 2800 (Alno-Gruppe)
  • Schubkastenzug mit gedämpften Selbsteinzug
  • Eckkarussell
  • 91cm Arbeitshöhe
  • Bosch Kühl-Gefrierkombi (KIV34A51)
  • Bosch Einbaubackofen (HBA20B250)
  • Bosch Geschirrspüler XXL – vollintegriert (SBV40D60EU)
  • Bosch Dunstabzug Wandesse (DWA06W450)
  • Bosch Glaskeramik-Kochfeld mit Touch-Control (PKN645E14)
  • Franke Edelstahlspüle Mikado
  • Franke Einhebelmischer umlegbar

Natürlich hätten wir auch andere E-Geräte und auf den Schubkastenzug verzichten können zwecks niedrigeren Preises, aber wir wollten hier doch schon auf Comfort und Qualität nicht verzichten. Natürlich gibt es nach oben auch keine Grenzen, aber wir wollen keinen Ferrari unter den Küchen, ein solider „Mercedes“ ist auch in Ordnung 😉

Hier ein paar Planungsbilder:

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3,2,1…

Meins Unser!

Heute kam mit der Post ein Brief vom Amtsgericht Plön.

Eintragungsbekanntmachung in das Grundbuch.

Es ist die Auflassungsvormerkung in das Grundbuch, und das wird somit zur Hälfte auf meine Frau und mich eingetragen 🙂

Entwurf 1

Heute erreichte uns der erste Entwurf – passt!

Natürlich werden wir in Ruhe nochmal die einzelnen Zeichnungen durchgehen, aber anhand der ersten Sichtungen entspricht der erste Entwurf genau unseren Vorstellungen.

Hier die Erstentwürfe

Lage des Haus Erdgeschoss Dachgeschoss Querschnitt Aussenansicht 1 Aussenansicht 2

Es wird ernst …

.. und es geht voran – zumindest in Form von Post.

Insgesamt sind schon vier Rechnungen eingetroffen:

  • Notarrechnung
  • Vorverkaufsrechtverzichtserklärung
  • Abwasseranschlüsse
  • Marklergebühr Grundstücksverkauf

Natürlich wirken die meist hohen Summen zunächst beklemmend, aber darauf wurde man ja, dank gutem Finanzierungsberater, eingestimmt.

Viel bezahlt – aber noch immer wurde nicht ein Spatenstich gemacht 🙂

Diese Rechnungen fühlen sich jedoch sogar gut an – so sind diese ja Teil unseres Traumes, unseres Hauses …

 

 

 

Hausnummer

Der erste Brief vom Amt Preetz-Land: Zuteilung von Hausnummern.

Langsam rückt der Tag näher, wo wir unseren Traum leben können. In kleinen Schritten, weil bisher noch nicht ein einziger Spatenstich erfolgte, jedoch bestimmt.

Zumindest vermittelt der Brief vom Amt Preetz-Land uns das Gefühl, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft unser Eigenheim haben.

Auch wenn es nur eine Mitteilung über unsere zukünftige Hausnummer ist, so gibt es beim Lesen des Briefes noch immer „Schmetterlinge im Bauch“.

Hier unsere zukünftige Adresse:

Bauerland 16
24245 Kirchbarkau

Es geht voran …